Sie möchten gerne Vereinsmitglied werden? Wir freuen uns auf Sie!
Mitglied im Verein (laut § 4 BZSL-Satzung) können natürliche oder juristische Personen werden, die ihren Hauptwohnsitz bzw. ihren Sitz in Berlin oder im Land Brandenburg haben.
Menschen, die nicht behindert oder chronisch krank sind, können Fördermitglieder werden. Finanzielle Förderungsbeiträge sind ebenso willkommen wie ehrenamtliche Hilfe bei der vielfältigen Vereins- und Projektarbeit.
Wenn Sie Mitglied oder Fördermitglied werden wollen, schauen Sie sich bitte die Satzung sowie die Beitragsordnung an.
Wenn Sie mit beidem einverstanden sind, füllen Sie bitte den Aufnahmeantrag aus, unterschreiben ihn und schicken ihn an uns.
Am besten, Sie kommen dann zur nächsten Mitgliederversammlung, wo Sie sich persönlich vorstellen können und wo über Ihren Antrag abgestimmt wird.
Da unser Verein nicht so groß ist und die meisten Mitglieder sich gern regelmäßig sehen, treffen wir uns alle zwei bis drei Monate. Die Termine geben wir rechtzeitig auf der Startseite bekannt.
Vereinsbeiträge: Die Höhe wird jährlich von der Mitgliederversammlung festgelegt (siehe §5 der Satzung). Zur Zeit gilt 1 Prozent des monatlichen Netto-Einkommens. Pflegegeld gilt nicht als Einkommen. Auf Antrag kann der Beitrag auch zeitweilig oder ganz gemindert werden – am besten in der Verwaltung unter der Telefonnummer 030 440 544-25 fragen.
Den BZSL-Aufnahmeantrag bieten wir Ihnen als Datei im Word-Format und im PDF-Format an.